Impressumspflicht, Pflicht zur Angabe des Grundpreises, Belehrungspflicht über das Widerrufsrecht im Fernabsatz
Der Beklagte bertreibt einen Kaffeeversandhandel. Die Klägerin beanstandet, dass der Beklagte Verbraucher:innen nicht nach den gesetzlichen Vorgaben hinreichend belehrt und informiert.