Fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Fernabsatz / Versäumnisurteil ergangen
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass der Beklagte Verbraucher:innen im Internet nicht gemäß den gesetzlichen Anforderungen bzw. in irreführender Art und Weise über das gesetzliche Widerrufsrecht belehrt.
Gegen den Anbieter ist antragsgemäß ein Versäumnisurteil ergangen (Az. 8 O 45/24).