Geltendmachung von Inkassokosten ohne vorherige Zahlungsaufforderung und ohne ausreichende Erläuterung dieser Kosten / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte einen Verbraucher in unzulässiger Weise zur Zahlung von Inkassokosten neben einer Hauptforderung (Schadenersatz aus einem Wasserschaden) auffordert, ohne dass der Verbraucher zuvor zur Zahlung gemahnt wurde, und ohne dass die Beklagte den Entstehungsgrund für die Inkassokosten benennt.
Das Landgericht Dresden hat in seinem Urteil bestätigt, dass die Beklagte gegen § 13 a RDG die gebotenen Informationen nicht erteilt hat, insbesondere nicht den Forderungsgrund der Inkassokosten erläutert hat (Az. 41 HK O 6/25, nicht rechtskräftig).