Werbung mit Preisreduzierung / Verfahren durch Vergleich beendet
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte in irreführender Weise und unter Verstoß gegen zwingende Preisangabenvorschriften mit Preisherabsetzungen sowie mit unverbindlichen Preisempfehlungen wirbt, die sie selbst unterschreitet.
Das Verfahren wurde durch einen gerichtlichen Vergleich beendet, in welchem sich die Beklagte zur Unterlassung verpflichtet.