Klage gegen HLS GmbH & Co.KG

Klauseln im Zusammenhang mit Dienstleistungserträgen über die Behandlung unerwünschter Körperhaare
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht
OLG Bamberg
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

HLS GmbH & Co. KG
Hagener Straße 5c
82418 Murnau
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Das beantragt die Verbraucherzentrale:

Der Beklagten wird untersagt, gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Dienstleistungsverträgen über die Behandlung unerwünschter Körperhaare zu verwenden oder sich auf diese Klauseln zu berufen:

  1. Mit Vereinbarung eines Termins online (über die Hairless Skin Webseite), per Telefon, per E-Mail oder vor Ort treten automatisch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft.
  2. (Soweit auf die Klausel Ziff. I. 1. verwiesen wird:) Gleiches gilt bei sonstiger Erteilung eines Auftrags oder tatsächlicher Inanspruchnahme der Leistungen des Unternehmens.
  3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur durch schriftliche Individualvereinbarungen geändert werden.
  4. Bei erstmaliger Absage oder Terminverschiebung, egal aus welchen Gründen, innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, sowie bei Nicht-Erscheinen, werden bis zu 50 % des Behandlungspreises in Rechnung gestellt (§ 615 BGB).
  5. Bei wiederholter Absage oder Terminverschiebung, egal aus welchen Gründen, innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, sowie bei Nicht-Erscheinen, werden bis zu 100 % des Behandlungspreises in Rechnung gestellt.
  6. Gutscheine für den Termin gelten bei Nicht-Einhaltung der 24-Stunden-Frist als eingelöst.
  7. Die Haftung von Hairless Skin sowie die der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen, sowie aus Delikt, Ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  8. Dem Kunde stehen … Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
  9. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.