Das beantragt die Verbraucherzentrale:
Dem Beklagten wird untersagt, gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Verträgen über die Lieferung digitaler Inhalte zu verwenden oder sich auf diese Klauseln zu berufen:
- Der Kunde erklärt daher ausdrücklich und rechtsverbindlich: „Ich verlange ausdrücklich, dass der Anbieter mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist beginnt. …
- Der Kunde erklärt daher ausdrücklich und rechtsverbindlich: … Ich stimme zu und erkenne an, dass ich dadurch mein gesetzliches Widerrufsrecht verliere, sobald mir der Zugang zu den digitalen Inhalten vollständig zur Verfügung gestellt wurde.“
- Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.
- Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame, wirtschaftlich gleichwertige Regelung zu ersetzen.