Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte als Betreiberin der weltweit größten Social Media-Streaming-Plattform „YouTube“ Influencer:innen ermöglicht, gesponserte Videos zu veröffentlichen, ohne hinreichend transparent auf den werblichen Charakter hinzuweisen.
Das Landgericht Bamberg hat der Klage stattgegeben, das ausgefertigte Urteil liegt noch nicht vor.