Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte als Betreiberin der weltweit größten Social Media-Streaming-Plattform „YouTube“ Influencer:innen ermöglicht, gesponserte Videos zu veröffentlichen, ohne hinreichend transparent auf den werblichen Charakter hinzuweisen.
Das Landgericht Bamberg hat der Klage stattgegeben und die Beklagte antragsgemäß verurteilt, das Urteil (Az. 1 HK O 19/25) ist noch nicht rechtskräftig. Die Beklagte hat gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt.