Klage gegen Generali Investments

Werbung mit Inflationsschutz und Nachhaltigkeitszeilen eines Fonds / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
87 O 26/25
Zuständiges Gericht
Landgericht Köln
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Generali Investments Holding S.p.A., Zweigniederlassung Deutschland
Tunisstr. 29
50667 Köln
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Datum der Zustellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder der Klage an den Gegner (soweit bekannt)
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
ja
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte gegenüber Verbraucher:innen für eine bestimmte Investition in einen Fonds irreführend mit einem nicht bestehenden Inflationsschutz sowie mit einer Übereinstimmung mit bestimmten Nachhaltigkeitszielen wirbt, obwohl der beworbene Fonds weder inflationsgeschützt ist noch den behaupteten Nachhaltigkeitszielen unterfällt.

Das Landgericht Köln (Az. 87 O 26/25) hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.