Werbung mit Inflationsschutz und Nachhaltigkeitszeilen eines Fonds / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte gegenüber Verbraucher:innen für eine bestimmte Investition in einen Fonds irreführend mit einem nicht bestehenden Inflationsschutz sowie mit einer Übereinstimmung mit bestimmten Nachhaltigkeitszielen wirbt, obwohl der beworbene Fonds weder inflationsgeschützt ist noch den behaupteten Nachhaltigkeitszielen unterfällt.
Das Landgericht Köln (Az. 87 O 26/25) hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.