Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern im Internet in ihrem Google-Unternehmensprofil für ein von ihr betriebenes Fitnessstudio mit Kundenbewertungen zu werben und/oder werben zu lassen, wie geschehen gemäß Screenshots nach Anlage K 2, ohne dabei den Verbraucher darüber zu informieren, dass sie Verbrauchern als Gegenleistung für die Erstellung einer 5-Sterne-Bewertung „auf Google“ zwei kostenlose Tageskarten im Wert von 40,00 € versprochen hat (Anlage K 1)