Irreführende Preiswerbung / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Zusammenhang mit dem Abschluss von Fitnessstudioverträgen Verbraucher:innen über Preis- und Dienstleistungsinformationen sowie über abonnementvertragsrelevante Informationen täuscht.
Gegen das Unternehmen ist ein Versäumnisurteil erlassen worden (Az. 18 O 48/24).