Irreführende Preiswerbung / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Zusammenhang mit dem Abschluss von Fitnessstudioverträgen Verbraucher:innen in grober Weise über Preis- und Dienstleistungsinformationen sowie über abonnementvertragsrelevante Informationen täuscht.
Gegen das Unternehmen ist ein Versäumnisurteil erlassen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.