Klage gegen fit-inn GmbH & Co KG, Verfahren I

Klauseln in Verträgen über die Nutzung von Sportstudios
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht
OLG Karlsruhe
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

fit-inn GmbH & Co KG
Carl-Duisberg-Straße 5
79761 Waldshut-Tiengen
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Das beantragt die Verbraucherzentrale:

Der Beklagten wird untersagt, gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Verträgen über die Nutzung eines Sportstudios zu verwenden oder sich auf diese Klauseln zu berufen:

  1. Ein schriftlich zu erklärendes außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
  2. Eine Haftung des Studios für … Beschädigung mitgebrachter Kleidung … wird ausgeschlossen, es sei denn, … die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen.