Klage gegen Finn Assets II GmbH

Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Verträgen über die entgeltliche Überlassung von Fahrzeugen (Miete)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht
OLG Bamberg
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

FINN Assets II GmbH
Prinzregentenplatz 9
81675 München
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Das beantragt die Verbraucherzentrale:

Der Beklagten wird untersagt, gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Verträgen über die entgeltliche Gebrauchsüberlassung von Fahrzeugen (Miete) und die Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden Zusatzleistungen zu verwenden oder sich auf diese Klauseln zu berufen:

  1. Anderen Dritten darf das Mietfahrzeug nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von FINN überlassen werden.
  2. Der Kunde hat das Verschulden der Fahrer und nutzungsberechtigter Dritter wie eigenes Verschulden zu vertreten.
  3. Eine Verbringung in alle nicht hier aufgeführten Länder ist ausdrücklich untersagt und ist im Einzelfall nur nach vorheriger, ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von FINN gestattet...
  4. Gegenstände, die persönliche Daten oder Finanzdaten enthalten, werden nach 28 Tagen vernichtet.
  5. Sonstige Gegenstände werden nach 6 Monaten entsorgt.
  6. Der Kunde ist zum Ausgleich des Minderwerts und der eventuell entstandenen Schäden, welche über die üblichen Gebrauchs- und Verschleißspuren hinausgehen, verpflichtet.
  7. Sollte FINN dem Kunden kein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug anbieten können und einigen sich FINN und der Kunde nicht auf ein alternatives Fahrzeug, können beide Parteien den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.
  8. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte aus der Vertragsbeziehung mit FINN an einen Dritten abzutreten, außer FINN hat dieser Abtretung vorher schriftlich zugestimmt.
  9. Ein wichtiger Grund, der FINN zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn: … sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden derart verschlechtern oder zu verschlechtern drohen, dass ein Vertragsabschluss nicht erfolgt wäre …
  10. Ein wichtiger Grund, der FINN zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn: … das Fahrzeug ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis von FINN in ein Land verbracht wird, das nicht in Ziffer 7.10 aufgeführt wird.
  11. Sonstige Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
  12. Eine diese Schriftformerfordernis ändernde oder aufhebende Vereinbarung bedarf ebenfalls der Schriftform.
  13. Der Kunde hat das Recht, der Übertragung seines Vertrags schriftlich oder per E-Mail zu widersprechen.
  14. Die Zustimmung des Kunden gilt dabei als erteilt, sofern er nicht binnen 30 (dreißig) Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht.