Das beantragt die Verbraucherzentrale:
- Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen im geschäftlichen Verkehr Verbrauchern auf einer Landing-Page der Beklagten im Internet den Abschluss eines nach Ablauf einer 30-tägigen Testzeit kostenpflichtigen Abonnementvertrages über den Dienst „Profit Klick Trader" der Beklagten anzubieten, ohne nähere Erläuterung, worum es sich bei dem angebotenen Dienst „Profit Klick Trader" handelt, wie geschehen in dem Internetauftritt der Beklagten für den Dienst „Profit Klick Trader“ in Anlage K 5.
- Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Verbrauchern auf einer Internetseite der Beklagten den Abschluss eines nach Ablauf einer 30-tägigen Testzeit kostenpflichtigen Abonnementvertrages über den Dienst „Profit Klick Trader" der Beklagten anzubieten, ohne unmittelbar vor Abgabe der Vertragserklärung durch den Verbraucher die wesentlichen Eigenschaften des angebotenen Dienstes und/oder den Preis und/oder die Abonnementbedingungen klar und verständlich in hervorgehoben Weise anzugeben, wie geschehen in dem Internetauftritt der Beklagten für den Dienst „Profit Klick Trader“ in Anlage K 6, Seiten 8 ff..