Klage gegen fair parken GmbH

Verwendung unzulässiger Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Parkeinrichtungen. / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (Revision nicht zugelassen).
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
I-20 UKl 1/23
Zuständiges Gericht
OLG Düsseldorf
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

fair parken GmbH
Grafenberger Allee 337c
40235 Düsseldorf
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Datum der Zustellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder der Klage an den Gegner (soweit bekannt)
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
ja
Datum der Beendigung des Verfahrens
Standdatum

Es wird beantragt, dass die Beklagte es unterlässt in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Verbraucher:innen im Zusammenhang mit der Nutzung von Parkeinrichtungen für das Abstellen von Fahrzeugen (PKW o.ä.) folgende Klauseln zu verwenden:

1. Der Nutzer ist verpflichtet, offensichtliche Schäden innerhalb von 14 Tagen schriftlich bei der fair parken GmbH anzuzeigen.

2. (Soweit auf die Klausel Ziff. I. 1. verwiesen wird:) Verstößt der Nutzer gegen diese vorgenannte Anzeigepflicht, sind sämtliche Schadenersatzansprüche des Nutzers ausgeschlossen, es sei denn, der Nutzer hat den Verstoß nicht zu vertreten.

3. Der Nutzer haftet für alle durch ihn selbst oder seine Begleitpersonen fair parken oder Dritten zugefügten Schäden.