Klage gegen Ernestine Partnervermittlung GmbH i.L.
Informationen über Widerrufsrecht bei Partnervermittlungsverträgen / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Zusammenhang mit einer entgeltpflichtigen Partnervermittlung nicht die nach dem Gesetz zwingend zu leistenden Pflichtinformationen erteilt und darüber hinaus in rechtswidriger Weise im Falle eines Verbraucherwiderrufs die geleistete Vergütung im Anschluss an die rechtswidrige Information über Folgen eines Widerrufs nicht erstattet.
Das Landgericht Kempten hat die Klage teilweise abgewiesen (Az. 1 HK O 2/24). Hiergegen hat sowohl die Verbraucherzentrale als auch das Unternehmen Berufung zum Oberlandesgericht München (Az. 29 U 2030/24 e) eingelegt.