Warenwahltasten an Zigarettenautomaten in Form und Gestaltung von Zigarettenpackungen ohne Warnhinweise / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die auf einem von der Beklagten betriebenen Zigarettenautomaten angebrachten Warenauswahltasten, die Zigarettenpackungen nachempfunden sind, die gesetzlich vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Warnhinweise nicht aufweisen.
Das Landgericht Heilbronn (Az. 21 O 72/24 KfH) hat die Klage abgewiesen. Hiergegen haben wir Berufung zum OLG Stuttgart (Az. 2 U 64/25) eingelegt.