Warenwahltasten an Zigarettenautomaten in Form und Gestaltung von Zigarettenpackungen ohne Warnhinweise / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die auf einem von der Beklagten betriebenen Zigarettenautomaten angebrachten Warenauswahltasten, die Zigarettenpackungen nachempfunden sind, die gesetzlich vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Warnhinweise nicht aufweisen.
Das Landgericht Heilbronn (Az. 21 O 72/24 KfH) hat die Klage mit Urteil vom 27.02.2025 abgewiesen. Hiergegen haben wir Berufung zum OLG Stuttgart (Az. 2 U 64/25) eingelegt. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 12.03.2026 die Beklagte antragsgemäß verurteilt und das erstinstanzliche Urteil abgeändert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.