Unzureichende Informationen auf der Plattform eines beauftragten Dritten über die wesentlichen Eigenschaften der Pauschalreise unmittelbar vor Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers / Verfahren durch Abgabe einer Unterlassungserklärung beendet
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte unter Verstoß gegen die sog. Button-Lösung über ein Reisevermittlungsportal Pauschalreiseverträge vermitteln lässt, ohne dabei ihre Firmierung sowie die wesentlichen Eigenschaften der Reise rechtskonform angeben zu lassen.
Das Verfahren wurde nach Abgabe einer Unterlassungsklärung beendet.