Mahnkosten und Bezeichnung der Forderung bei Inkassoschreiben
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte zugunsten von Dritten, für die sie Forderungen beitreibt, Mahnkosten behauptet, die zum einen dem Dritten nicht entstanden sind und die zum anderen von der Beklagten nicht erläutert werden.
Mit einer Klageerweiterung wendet sich die Klägerin dagegen, dass die Beklagte einen Verbraucher in einem Inkassoschreiben zur Begleichung einer Forderung auffordert, ohne den Verbraucher hinreichend transparent über den konkreten Forderungsgrund zu informieren.