Gestaltung der Kündigungsmöglichkeit eines entgeltpflichtigen online angebotenen Abonnementvertrages / Verfahren durch Abgabe einer Unterlassungserklärung erledigt
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die von der Beklagten auf ihrer Website zur Verfügung gestellte Möglichkeit, einen mit der Beklagten geschlossenen Vertrag online kündigen zu können, nicht den Vorgaben des § 312k Abs. 2 BGB gerecht wird.
Die Beklagte hat im laufenden Verfahren eine Unterlassungserklärung abgegeben, weshalb das Verfahren für erledigt erklärt wurde.