Intransparente Geltendmachung von Forderungen im Rahmen eines Inkassoschreibens / Anerkenntnisurteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich in einem weiteren Verfahren dagegen, dass die Beklagte unter Verletzung zwingender Verbraucherschutzvorschriften für ihre Auftraggeber Forderungen betreibt, ohne diese transparent zu spezifizieren.
Das Unternehmen hat die Klageansprüche anerkannt, weshalb antragsgemäß Anerkenntnisurteil ergangen ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.