Gesamtpreis bei Fitnessstudioverträgen / Versäumnisurteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass der Beklagte bei Werbung für den Abschluss von Mitgliedsverträgen in einem Fitnessstudio nicht den Gesamtpreis für die Gesamtlaufzeit des Vertrages angibt.
Das Landgericht hat antragsgemäß ein Versäumnisurteil erlassen (Az. 15 O 61/25 KfH, noch nicht rechtskräftig)