Irreführung über „Verpflichtung“ Daten anzugeben sowie Verstoß gegen das Gebot der Datensparsamkeit / Unterbrechung des Verfahrens wegen Insolvenz des Unternehmens
Das beantragt die Verbraucherzentrale:
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, einen Verbraucher, der die Rückerstattung einer Zahlung verlangt und zu diesem Zweck der Beklagten seine IBAN mitgeteilt hat, mit der Begründung erneut zur Übersendung der IBAN mit der wahrheitswidrigen Behauptung aufzufordern, die Beklagte sei zur erneuten Anfrage der IBAN verpflichtet, um das Anliegen des Verbrauchers lösen zu können, wie geschehen gemäß Anlage K 4.
Das Verfahren vor dem Landgericht Berlin II wurde wegen Insolvenz des Unternehmens unterbrochen.