Irreführende Bewerbung eines Lebensmittels mit krankheitsbezogenen Aussagen in der Weise, dass dieses die Eigenschaft einer Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit hätte (Versäumnisurteil -nicht rechtskräftig)
Die Beklagte wurde antragsgemäß verurteilt es zu unterlassen, für das Produkt „Aqua Vitalis Elixir“ mit der Behauptung zu werben, das Produkt unterstütze Menschen sich von Krebs, Tumorerkrankungen, Herzleiden, Arthritis, Diabetes, Blutdruckproblemen und psychischen Störungen zu befreien.