Bewerbung eines Angebotes als „kostenlos“, obwohl die Dienstleistung kostenpflichtig ist / Anerkenntnisurteil gegen den Anbieter ergangen
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte für den Bezug von Dienstleistungen wahrheitswidrig damit wirbt, diese „kostenlos“ erhalten zu können. Darüber hinaus bean-standet sie irreführende bzw. intransparente Angaben bei der Andienung kostenpflichtiger Anlageberatungsleistungen.
Der Anbieter hat den Anspruch vor Gericht anerkannt, weshalb Anerkenntnisurteil ergangen ist.