Bewerbung eines Angebotes als „kostenlos“, obwohl die Dienstleistung kostenpflichtig ist / Anerkenntnisurteil gegen den Anbieter ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte für den Bezug von Dienstleistungen wahrheitswidrig damit wirbt, diese „kostenlos“ erhalten zu können. Darüber hinaus bean-standet sie irreführende bzw. intransparente Angaben bei der Andienung kostenpflichtiger Anlageberatungsleistungen. Der Anbieter hat den Anspruch vor Gericht anerkannt, weshalb Anerkenntnisurteil ergangen ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.