Unzulässige Werbung mit Preisreduzierung / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte bei der Angabe von Kaufpreisen mit einer prozentualen Reduzierung wirbt, wobei sich diese prozentuale Reduzierung nicht etwa auf den eigenen niedrigsten Preis des Verkäufers aus den letzten 30 Tagen Bezug nimmt, sondern auf die „UVP“ des Herstellers.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-20 U 43/25)hat die Berufung der Beklagten gegen die erstinstanzliche Entscheidung zurückgewiesen und festgestellt, dass die Werbung der Beklagten unlauter und unzulässig ist.