Klage gegen Aldi Süd, Verfahren II

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierung / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
I-20 U 43/25
Zuständiges Gericht
Oberlandesgericht Düsseldorf
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG
Burgstr. 37
45476 Mülheim
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Datum der Zustellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder der Klage an den Gegner (soweit bekannt)
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
ja
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte bei der Angabe von Kaufpreisen mit einer prozentualen Reduzierung wirbt, wobei sich diese prozentuale Reduzierung nicht etwa auf den eigenen niedrigsten Preis des Verkäufers aus den letzten 30 Tagen Bezug nimmt, sondern auf die „UVP“ des Herstellers.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-20 U 43/25) hat die Berufung der Beklagten gegen die erstinstanzliche Entscheidung zurückgewiesen und festgestellt, dass die Werbung der Beklagten unlauter und unzulässig ist.