Irreführung über Leistungsvoraussetzungen / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte mit irreführenden Angaben zu ihren Vertragsbedingungen Versicherungsansprüche eines Verbrauchers leugnet.
Das Landgericht München I hat der Verbraucherzentrale Recht gegeben und den Anbieter auf Unterlassung verurteilt. Eine Klausel, wonach ein Versicherungsschutz nur bei Bezahlung einer Pauschalreise mindestens in Höhe von 50 % des Gesamtpreises mit der ADAC Kreditkarte besteht, ist intransparent und daher unzulässig.