Gesamtpreis und Verzugskosten bei Dienstleistung zum Kirchenaustritt
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbraucher:innen über die von der Beklagten angebotenen Dienstleistungen sowie über den Gesamtpreis täuscht, und dass die Beklagte gegenüber einem (angeblich) säumigen Verbraucher Verzugskosten geltend macht, die ihr nicht entstanden sind.