Die Beklagte verwendete für den Erwerb von Ringen im Fernabsatz einen Text mit der Überschrift "Widerrufsbelehrung" in dem zunächst die Voraussetzungen und der Ablauf einer sogenannten Umtauschgarantie beschrieben wurden. Erst nach diesem Text schloss sich die eigentliche Information über das Widerrufsrecht an.
im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbraucher:innen im Internet im Fernabsatz unter der URL https://www.jc-trauringe.de im Zusammenhang mit dem Kauf von Schmuck, insbesondere Trauringe, nachfolgende Information über das Bestehen eines Widerrufsrechts zu erteilen: Widerrufsbelehrung Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen. Deshalb legen wir Wert auf beste Materialien, solides Handwerk, kompetente Beratung und aufmerksamen Service. Dennoch kommt es manchmal anders. Vielleicht gefallen Ihnen Ihre Trauringe nicht? Vielleicht haben Sie den Verlobungsring aber auch in der falschen Größe bestellt?...