Widerrufsrecht bei Online-Verträgen zu Fertiggaragen

Stand:
Landgericht Stuttart , Urteil vom 30.01.2023, 33 O 18-22 KfH

Ein Widerrufsrecht für Verbraucher:innen besteht auch bei der Lieferung und Montage von Fertiggaragen. Eine Ausnahme vom gesetzlichen Normalfall bei Verträgen über das Internet liegt hier nicht vor.
Off

Die MyPort GmbH bietet im Internet Fertiggaragen an, die dort inklusive Montage bestellt werden können. In ihren Geschäftsbedingungen verwies das Unternehmen darauf, dass ein Widerrufsrecht aus Fernabsatzvertrag nicht bestehe, da hier eine Ausnahmevorschrift greife. Auch gegenüber Verbraucher:innen wurde das Widerrufsrecht unter diesem Hinweis zurückgewiesen. Die genannte Ausnahme bezieht sich auf individuell hergestellte und auf den Verbraucher zugeschnittene Waren, die ein Unternehmen nicht oder nicht mehr gewinnbringend verwerten kann.

Diese Ausnahme ist jedoch mit Blick auf den Verbraucherschutz eng auszulegen. Bei einer Fertiggarage können die standardisierten Einzelteile nach Widerruf weiterverwertet werden. Eine „Maßanfertigung“ die den Ausschluss des Widerrufsrechtes rechtfertigen könnte, ist in der Erstellung einer Fertiggarage nach dem Baukastenprinzip nicht zu sehen. Die Einzelteile haben auch nach Widerruf noch einen wirtschaftlichen Wert. Die Rückabwicklung des Vertrages ist nach Ausübung des Widerrufsrechtes für das Unternehmen nicht unzumutbar.

Da die MyPort GmbH nach einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, haben wir Klage vor dem Landgericht erhoben. Das Landgericht Stuttgart hat auf die mündliche Verhandlung vom 30.01.2023 unter dem Aktenzeichen 33 O 18/22 KfH geurteilt, dass das Unternehmen verpflichtet ist, Verbraucher:innen über ihr Widerrufsrecht zu belehren und das dem Verbraucher zustehende Widerrufsrecht nicht zu leugnen.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Stuttgart vom 30.1.2023 (Az. 33 O 18/22 KfH)

Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.