Urteil gegen Seitenbacher rechtskräftig

Stand:
Landgericht Mosbach, Urteil vom 01. Dezember 2022, Az. 4 O 13/22 KfH

Die Werbung für beschichtetes Backpapier mit dem Hinweis, dieses sei kompostierbar, ist irreführend.
Off

Seitenbacher hatte im Jahr 2022 für Backpapier mit dem Hinweis geworben, dieses sei kompostierbar und biologisch abbaubar. Zur weiteren Betonung der Kompostierbarkeit hat die Beklagte auf der Verpackung Zertifikate einer Zertifizierungs- und Überwachungsorganisation aufgedruckt. Auf Nachfrage wurde der Verbraucherzentrale von der Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR mitgeteilt, dass das Backpapier jedenfalls nicht in die Biotonne eingelegt werden dürfte. Das Gericht stellte in seiner Urteilsbegründung fest,  dass die Angaben der Beklagten zur Kompostierbarkeit des Backpapiers unrichtig und zur Täuschung der Verbraucher geeignet sind. Auf der Verpackung ist das Siegel „OK Compost“ aufgedruckt. Daraus ergibt sich für die angesprochenen Verbraucher die Schlussfolgerung, dass das Produkt in kommunale Kompostieranlagen eingebracht und dort entsorgt werden kann. Da jedoch nicht alle Kompostieranlagen ausgestattet sind, um Backpapier zu kompostieren, ist die pauschale Werbung mit der Kompostierbarkeit irreführend.

Gegen diese Entscheidung hat Seitenbacher Berufung eingelegt.

Im Termin zur mündlichen Verhandlung am 09.10.2024 vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe hat Seitenbacher seine Berufung zurückgenommen, so dass das erstinstanzliche Urteil des Landgerichtes Mosbach nun rechtskräftig ist.


Zum Volltext der Entscheidungen

Urteil des LG Mosbach vom 01.12.2022 (Az. 4 O 13/22 KfH)

Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.
Schmuckbild: Facebook-App

Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

Im Jahr 2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Nutzer:innendaten von Facebook. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun gegen Facebook geltend machen. Betroffene können sich für die Klage anmelden, sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.