Unzulässige Klauseln beim Online-Shopping

Stand:
OLG München, Urteil vom 16.03.2023, 29 U 8471/21

Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen weder die Haftung eines Unternehmens über die gesetzlichen Grenzen hinaus beschränken, noch dürfen eigene Verwaltungskosten bei dem Zahlungsmittel "Rechnung" auf dem Verbraucher abgewälzt werden.
Off

Die limago GmbH bietet verschiedene Verbrauchsgüter im Fernabsatz an. Sie verwendete hierbei Allgemeine Geschäftsbedingungen, die teilweise einer rechtlichen Prüfung nicht standhielten.

Zum einen wurde die Haftung für den Verlust oder Diebstahl von Gutscheinen pauschal ausgeschlossen und zum anderen wurden etwa Ansprüche auf Schadensersatz auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit reduziert.

Ferner wurde für den Fall der Zahlung per Rechnung ein "Verwaltungsaufwand" von 1,95 € geltend gemacht.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat das Unternehmen zunächst abgemahnt, um zu erreichen, dass die genannten Geschäftsbedingungen nicht mehr verwendet werden. Da die limago GmbH außergerichtlich keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, haben wir beim Landgericht Klage erhoben.

Bereits vor dem Landgericht München I hat die limago GmbH dann am 30.09.2021 den Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Haftungsbeschränkungen anerkannt. Bezüglich der Kostenpauschale bei Zahlung per Rechnung wies das Landgericht unter dem Aktenzeichen 12 O 2293/21 die Klage jedoch ab.

In zweiter Instanz entschied das OLG München dann, dass auch die Klausel hinsichtlich der Rechnungsgebühr und die Einschränkung der Haftung zu unterlassen ist.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Oberlandesgericht München vom 16.03.2023 (Az. 29 U 8471/21)

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.