Irreführende Werbung eines Fitnessstudios durch den Slogan: "Alles inklusive für € 19,90 pro Monat"

Stand:
LG Münster vom 24.04.2012 (025 O 1/12)
Off

Die Werbung eines Fitnessstudios mit "Alles inklusive für € 19,95 pro Monat" ist irreführend, wenn für die Verbraucher über diesen Betrag hinaus weitere Kosten anfallen und dies aus der Werbung nicht auf den ersten Blick erkennbar ist. Das hat das Landgericht Münster nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die A.I. Fitness GmbH entschieden.

Das Gericht teilte somit die Auffassung der Verbraucherzentrale NRW, nach der auch der vorhandene Sternchenhinweis, welcher auf die zusätzlichen Kosten für Karten- und Servicegebühren hinwies, die Irreführung nicht beseitige. Derartige Sternchenhinweise sind zwar grundsätzlich zulässig, jedoch müssen sie für die angesprochenen Verbraucher auf den ersten Blick erkennbar sein. Dies verneinte das Landgericht Münster im vorliegenden Fall. Hier befand sich der Sternchenhinweis als sehr klein gedruckter Text senkrecht am Seitenrand der Werbung und war insofern kaum wahrnehmbar.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Münster vom 24.04.2012 (025 O 1/12).pdf

Waschmaschine mit einem Dash Button von Amazon

Amazon Dash Button: Gericht sieht massive Gesetzes-Verstöße

Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.