Irreführende Werbung mit Regionalität

Stand:
OLG Oldenburg, Beschluss vom 28.2.23, 6 U 125/22 (nicht rechtskräftig; Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH anhängig)
LG Oldenburg, Urteil vom 13.9.2022 (Az. 12 O 112/22)

Mit der Werbung „Von regionalen Höfen“ entsteht der Eindruck, das beworbene Huhn stamme aus der der Region, in der es verkauft wird. Wird das Produkt tatsächlich aber auf einem weit entfernten Hof produziert, ist Regionalitätswerbung irreführend.
Off

Wiesenhof hat für Tiefkühlhähnchen mit dem hervorgehobenen Aufdruck „Deutsches Geflügel von regionalen Höfen“ geworben. Auf dem Verschlussclip war in kleiner Schrift aufgeführt, dass es sich um Erzeugerhöfe aus Sachsen-Anhalt handelte. Verkauft wurden die Hühner in Supermärkten in Stuttgart. Die Verbraucherzentrale hat diese Werbung beanstandet. Aufgrund der hervorgehobenen Regionalwerbung gehen nach Meinung der Verbraucherzentrale die angesprochenen Verbraucher:innen von einer Aufzucht des Geflügels in der Region aus, in der das Produkt tatsächlich auch zum Verkauf gestellt wird.

Die Verbraucherzentrale hat nach erfolgloser Abmahnung Klage beim zuständigen Landgericht Oldenburg eingereicht. Auch das Landgericht hielt die Werbung schon für irreführend. Gegen die erstinstanzliche Entscheidung hat Wiesenhof Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat diese Berufung zurückgewiesen. In dem Beschluss hat das OLG noch einmal deutlich gemacht, dass bei einer solchen Werbung bei Verbraucher:innen der Eindruck entsteht, dass das Produkt aus der Region stammt, in der es verkauft wird und so auch längere Transportwege vermieden werden können. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, Wiesenhof hat beim Bundegerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des OLG eingelegt.

Zum Volltext der Entscheidung:

Beschluss Oberlandesgericht Oldenburg vom 28.2.2023 (Az. 6 U 125/22)
(nicht rechtskräftig; Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH anhängig)

Vorinstanz:

Urteil Landgericht Oldenburg vom 13.9.2022 (Az. 12 O 112/22)

Ratgeber-Tipps

Familienküche
Wie „Familienküche“ ganz entspannt funktionieren kann – das zeigt der gleichnamige Ratgeber der Verbraucherzentrale. Er…
Lebensmittel-Lügen
Wissen Sie, was Sie essen?
Rindfleischsuppe ohne Rindfleisch, Erdbeerjoghurt, der Erdbeeren vorgaukelt,…
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.