Zahnschienen-Anbieter darf nicht mehr mit „Perfektem Lächeln“ werben

Stand:
LG Berlin vom 25.04.2022 (52 O 224/21)
Off

In mehreren Punkten ging die Verbraucherzentrale NRW gerichtlich gegen Werbeaussagen des bekannten Anbieters transparenter Zahnschienen, „DrSmile“, vor.

Hinter DrSmile steht das Berliner Unternehmen Urban Technology GmbH, das sogenannte „Aligner“ im Internet anbietet. Das Unternehmen hatte die transparenten Zahnschienen auf seiner Internetseite unter anderem mit der Werbeaussage „Dein perfektes Lächeln“ beworben.

Bei der Darstellung von Kundenbewertungen auf der Webseite wurden zudem negative Bewertungen (ein oder zwei Sterne) ausgeblendet. Außerdem hat DrSmile mit einem Siegel des TÜV Saarland geworben, so dass der Eindruck entstand, der TÜV habe die Zahnbehandlungen geprüft. Tatsächlich wurde das Siegel aber für das geprüfte Onlineportal vergeben.

Alle drei Punkte sind unzulässig, wie das Landgericht Berlin auf die Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale NRW mit Urteil vom 25. April 2022 entschied.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Urban Technology GmbH am 6. Mai 2022 Berufung eingelegt hat.

LG Berlin vom 25.04.2022 (52 O 224/21)

Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.