Zahnschienen-Anbieter darf nicht mehr mit „Perfektem Lächeln“ werben

Stand:
LG Berlin vom 25.04.2022 (52 O 224/21)
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In mehreren Punkten ging die Verbraucherzentrale NRW gerichtlich gegen Werbeaussagen des bekannten Anbieters transparenter Zahnschienen, „DrSmile“, vor.

Hinter DrSmile steht das Berliner Unternehmen Urban Technology GmbH, das sogenannte „Aligner“ im Internet anbietet. Das Unternehmen hatte die transparenten Zahnschienen auf seiner Internetseite unter anderem mit der Werbeaussage „Dein perfektes Lächeln“ beworben.

Bei der Darstellung von Kundenbewertungen auf der Webseite wurden zudem negative Bewertungen (ein oder zwei Sterne) ausgeblendet. Außerdem hat DrSmile mit einem Siegel des TÜV Saarland geworben, so dass der Eindruck entstand, der TÜV habe die Zahnbehandlungen geprüft. Tatsächlich wurde das Siegel aber für das geprüfte Onlineportal vergeben.

Alle drei Punkte sind unzulässig, wie das Landgericht Berlin auf die Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale NRW mit Urteil vom 25. April 2022 entschied.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend seit November 2017.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
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