VR-Bank Ludwigsburg anerkennt Klagantrag der Verbraucherzentrale vor OLG

Stand:
OLG Stuttgart, Anerkenntisurteil vom 5.7.2023, 2 U 79/22

Die VR-Bank Ludwigsburg hatte einem Kunden aufgegeben, dieser müsse selbst die von der Bank zu Unrecht einbehaltenen monatlichen Kontoführungsgebühren errechnen bzw. recherchieren und anschließend in einem neuen Schreiben geltend machen.
Off

Der Verbraucher hatte gegenüber der Bank geltend gemacht, dass diese, entsprechend dem BGH Urteil, die ohne vertragliche Grundlage gezahlten Gebührenerhöhungen zurückzahlen sollte. Die Bank hatte daraufhin dem Verbraucher aufgegeben den exakten Betrag zu benennen, damit die Rückzahlungsforderung geprüft und bearbeitet werden könne.

Die Verbraucherzentrale hatte dieses Standardschreiben der Bank abgemahnt, da so dem Verbraucher die Durchsetzung der Ansprüche erschwert werde. Darüber hinaus haben Verbraucher:innen gegenüber der Bank einen Auskunftsanspruch.

Erstinstanzlich wurde die Klage der Verbraucherzentrale abgewiesen. Das Landgericht vertrat die Auffassung, mit dieser Aufforderung der genauen Bezifferung des Anspruchs würden dem Verbraucher keine Hindernisse in den Weg gelegt. Nach der Einlegung der Berufung wurde zwischen den Parteien verhandelt. Die VR-Bank Ludwigsburg lenkte ein und anerkannte in zweiter Instanz den Klagantrag, so dass Anerkenntnisurteil ohne weitere mündliche Verhandlung ergehen konnte.

Der VR-Bank wird mit dem Urteil untersagt, einem Verbraucher, der zu Unrecht abgebuchte monatliche Beträge für die Kontoführung zurückfordert, entgegenzuhalten, dieser müsse, damit die Bank die Rückzahlungsansprüche prüfen könne, zunächst selbst den zu erstattenden Betrag errechnen bzw. recherchieren und in einem neuen Schreiben geltend machen.

Zum Volltext der Entscheidung:

Anerkenntnisurteil des OLG Stuttgart vom 5.7.2023 (Az. 2 U 79/22)

Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.
Das neue Logo der Verbraucherzentrale

Ein neuer Look für die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen setzen sich tagtäglich für Ihre Rechte ein: mit unabhängiger Beratung, verlässlichen Informationen und einem klaren Ziel – Ihre Interessen zu schützen. Damit Sie uns noch leichter finden und überall direkt erkennen, treten wir seit Mitte Juli 2025 in einem neuen Look auf.