Urteil gegen Greenwashing bei Commerz Real

Stand:
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 31.1.2022, 36 O 92/21 KfH

Umweltwerbung ist ebenso wie Gesundheitswerbung nach strengen Maßstäben zu bewerten. Die Angabe einer absoluten CO² Reduktion bei einem Investment ist zur Täuschung geeignet.

Landgericht Stuttgart, Urteil vom 31.1.2022, 36 O 92/21 KfH, Urteil ist rechtskräftig

Umweltwerbung ist ebenso wie Gesundheitswerbung nach strengen Maßstäben zu bewerten. Es besteht ein gesteigertes Aufklärungsbedürfnis der angesprochenen Verkehrskreise. Zur Vermeidung einer Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise sind strenge Anforderungen an die erforderlichen aufklärenden Hinweise zu stellen. Die Angabe einer absoluten CO² Reduktion bei einem Investment ist zur Täuschung geeignet.

Off

Das Landgericht Stuttgart ist in seinem Urteil dem Klagantrag der Verbraucherzentrale gefolgt. Die werbliche Ankündigung, dass eine Geldanlage dazu geeignet ist, den persönlichen CO² Fußabdruck um 3,5t zu reduzieren ist geeignet, die angesprochenen Verbraucher irrezuführen. Der Eindruck, der durch diese Ankündigung hervorgerufen worden ist, wurde nicht hinreichend deutlich richtiggestellt.
Bei umweltbezogener Werbung sind ebenso wie bei gesundheitsbezogener Werbung strenge Maßstäbe anzulegen. Ein aufklärender Hinweis, der in einem separaten Dokument, das als Informationsmemorandum bezeichnet wird, abrufbar ist bzw. ein Link, der zu Hinweisen zur Berechnung führen soll, genügt nicht. Bei der angekündigten CO² Vermeidung handelt es sich um ein wesentliches Merkmal des beworbenen Investmentfonds, die irreführenden Angaben sind deshalb dazu geeignet den Verbraucher zu täuschen und dessen Entscheidung zu beeinflussen.
Es liegt ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG vor, da über die Nachhaltigkeit des Investments irregeführt wird. Es liegt auch ein Verstoß gegen § 5a Abs. 2 UWG vor, da dem Verbraucher wesentliche Informationen vorenthalten wurden.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Stuttgart von 31.1.2022 (Az. 36 O 92/21 KfH, rechtskräftig)

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Das neue Logo der Verbraucherzentrale

Ein neuer Look für die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen setzen sich tagtäglich für Ihre Rechte ein: mit unabhängiger Beratung, verlässlichen Informationen und einem klaren Ziel – Ihre Interessen zu schützen. Damit Sie uns noch leichter finden und überall direkt erkennen, treten wir seit Mitte Juli 2025 in einem neuen Look auf.