Riester-Sparvertrag: Unbestimmte Klausel zu Vermittlungskosten unwirksam

Stand:
Landgericht Kaiserslautern, Urteil vom 14.08.2020, Az. 2 O 850/19

Die Kreissparkasse Kaiserslautern verwendete in ihrem Riester-Sparvertrag eine unwirksame Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten, die bei der Umwandlung eines Sparvertrags in einen Rentenvertrag anfallen können.

Landgericht Kaiserslautern, Urteil vom 14.08.2020, Az. 2 O 850/19

Die Kreissparkasse Kaiserslautern verwendete in ihrem Riester-Sparvertrag eine unwirksame Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten, die bei der Umwandlung eines Sparvertrags in einen Rentenvertrag anfallen können. Da weder ersichtlich ist, in welcher Höhe oder von wem die Kosten erhoben werden sollten, stufte das Landgericht Kaiserslautern die Klausel als unwirksam ein.

Off

In ihren früheren Sparverträgen hatte die Kreissparkasse (KSK) Kaiserslautern ihren Kunden in einer Klausel mitgeteilt, dass bei einer Umwandlung eines Riester-Sparvertrags in einen Rentenvertrag gegebenenfalls Abschluss- oder Vermittlungskosten erhoben werden können, wörtlich:

 „Im Falle des Abschlusses einer Leibrente werden dem Sparer gegebenenfalls Abschluss- und/ oder Vermittlungskosten belastet.“

Die Verbraucherzentrale mahnte die KSK Kaiserlautern ab. Sie hält die verwendete Klausel für rechtswidrig, da sie viel zu unbestimmt ist und der Verbraucher letztendlich nicht kontrollieren kann, wann und in welcher Höhe Kosten anfallen können.

Das Landgericht Kaiserslautern ist der Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale gefolgt und hat die Klausel als unwirksam eingestuft. Durch die unbestimmte Formulierung der Klausel werden die Verbraucher stark benachteiligt, da sie tatsächlich von den erhobenen Kosten überrascht werden und keine Möglichkeit haben, die Kosten zu kontrollieren.

Die Bank hatte zu ihrer Verteidigung vorgebracht, dass es sich bei der Klausel nur um einen Hinweis und nicht um eine AGB Klausel handelt und dass diese Klausel schon seit Jahren nicht mehr benutzt wurde. Wie in anderen Urteilen hat hier auch das LG Kaiserslautern keinen Zweifel daran gelassen, dass es sich eben nicht um einen Hinweis, sondern um eine AGB Klausel handelt, die überprüfbar ist. Dabei muss man darauf abstellen, wie ein durchschnittlicher Verbraucher diese Klausel versteht. Hier ging das Gericht zu Recht davon aus, dass der durchschnittliche Kunde diese Klausel als Vertragsbestandteil ansieht.

Obwohl die Bank diese Klausel in Ihren neuen Verträgen nicht mehr verwendet, hatte sie sich geweigert, für die alten Verträge eine Unterlassungserklärung abzugeben, in der sie sich verpflichtet, die Klausel nicht mehr zu verwenden. Um eine mögliche Wiederholungsgefahr auszuschließen, ist das allerdings nicht ausreichend. Das brachte auch das Gericht im Rahmen seines Urteils deutlich zum Ausdruck und verurteilte die Bank antragsgemäß.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Kaiserslautern vom 14.8.2020 (Az. 2 0 850/19)

Ratgeber-Tipps

Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2022/2023
Der aktuelle Steuer-Ratgeber führt einfach und leicht verständlich durch alle Steuerformulare und enthält viele…
Altersvorsorge
Neben der Rente noch weiterarbeiten? Auf Aktiengewinne spekulieren? Freiwillig Beiträge in die gesetzliche…
Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen

Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Sie achten sollten.
Grafik mit Motiven

Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher:innen 2024 ändert

Von Verbraucherrecht über Finanzen und Energie bis hin zu Umweltfragen: Das neue Jahr bringt für Verbraucher:innen zahlreiche Neuerungen. Wir informieren Sie über die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2024.
Bild eines betrügerischen Briefs

Betrügerische Schreiben zu Lotto und Gewinnspielen per Post

Die Verbraucherzentralen warnen vor Mahnbriefen mit unberechtigten Forderungen verschiedener angeblicher Kanzleien. In den Schreiben werden die Empfänger:innen aufgefordert, Geld für einen Dienstleistungsvertrag zu bezahlen. Wir sagen Ihnen, wie Sie reagieren sollten.