Irreführende Nachhaltigkeitswerbung für Finanzprodukte

Stand:
LG Berlin, Urteil vom 12. Juli 2023, Az. 101 O 68/22, nicht rechtskräftig

Die Liqid Asset Management GmbH warb im Rahmen ihrer Internetwerbung damit, dass man sich aus Finanzprodukten mit einer besonderen Nachhaltigkeitsstrategie, eine angeblich auch nachhaltige Anlagestrategie zusammenstellen kann.
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Der Anbieter versprach, dass man sich mit der Anlageform „Liqid Impact“ aus den Finanzprodukten mit einer besonderen Nachhaltigkeitsstrategie eine nachhaltige Anlageform zusammenstellen kann. Tatsächlich wurden aber auch Finanzprodukte angeboten, die keine besondere Nachhaltigkeitsstrategie aufwiesen, wie zum Beispiel: „Liqid Select“, ohne die Verbraucher:innen im Rahmen des Auswahlprozesses darauf hinzuweisen.

Wir haben im Rahmen einer Abmahnung Liqid Asset Management GmbH aufgefordert, diese Art der Werbung zu unterlassen und uns eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Der Anbieter hat sich geweigert und seine Art der Werbung verteidigt. Wir haben daraufhin Klage beim zuständigen Landgericht Berlin eingereicht. Das Landgericht hat sich in seinem Urteil unserer Auffassung angeschlossen und die Werbung als irreführend und daher rechtswidrig eingestuft.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Liqid Asset Management GmbH gegen das Urteil des Landgerichts Berlin Berufung eingelegt hat.

Achten Sie bei Angeboten für nachhaltige Anlagen darauf, dass tatsächliche alle Produkte die Kriterien erfüllen. Im Zweifel besser zurückhaltend sein und sich bei der Verbraucherzentrale informieren.

Zum Volltext der Entscheidung:

LG Berlin, Urteil vom 12. Juli 2023, Az. 101 O 68/22, nicht rechtskräftig

Justitia Gericht Urteil Recht

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