Irreführende Nachhaltigkeitswerbung für Finanzprodukte

Stand:
LG Berlin, Urteil vom 12.07.2023, Az. 101 O 68/22, nicht rechtskräftig

Die Liqid Asset Management GmbH warb im Rahmen ihrer Internetwerbung damit, dass man sich aus Finanzprodukten mit einer besonderen Nachhaltigkeitsstrategie, eine angeblich auch nachhaltige Anlagestrategie zusammenstellen kann.
Off

Der Anbieter versprach, dass man sich mit der Anlageform „Liqid Impact“ aus den Finanzprodukten mit einer besonderen Nachhaltigkeitsstrategie eine nachhaltige Anlageform zusammenstellen kann. Tatsächlich wurden aber auch Finanzprodukte angeboten, die keine besondere Nachhaltigkeitsstrategie aufwiesen, wie zum Beispiel: „Liqid Select“, ohne die Verbraucher:innen im Rahmen des Auswahlprozesses darauf hinzuweisen.

Wir haben im Rahmen einer Abmahnung Liqid Asset Management GmbH aufgefordert, diese Art der Werbung zu unterlassen und uns eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Der Anbieter hat sich geweigert und seine Art der Werbung verteidigt. Wir haben daraufhin Klage beim zuständigen Landgericht Berlin eingereicht. Das Landgericht hat sich in seinem Urteil unserer Auffassung angeschlossen und die Werbung als irreführend und daher rechtswidrig eingestuft.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Liqid Asset Management GmbH gegen das Urteil des Landgerichts Berlin Berufung eingelegt hat.

Achten Sie bei Angeboten für nachhaltige Anlagen darauf, dass tatsächliche alle Produkte die Kriterien erfüllen. Im Zweifel besser zurückhaltend sein und sich bei der Verbraucherzentrale informieren.

Zum Volltext der Entscheidung:

LG Berlin, Urteil vom 12. Juli 2023, Az. 101 O 68/22, nicht rechtskräftig

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.