Bearbeitungspauschale für geplatzte Lastschrift unzulässig

Stand:
BGH vom 17.09.2009 (Xa ZR 40/08)
OLG Hamm vom 31.01.2008 (17 U 112/07)
LG Dortmund vom 25.05.2007 (8 O 55/06)

50 Euro Strafe für jede geplatzte Lastschrift: Diese Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage ...

BGH vom 17.09.2009 (Xa ZR 40/08), OLG Hamm vom 31.01.2008 (17 U 112/07), LG Dortmund vom 25.05.2007 (8 O 55/06)

Off

50 Euro Strafe für jede geplatzte Lastschrift: Diese Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) gegen Germanwings verworfen.

Der Bundesgerichtshof führt dazu aus, dass die Bearbeitungsgebühr als pauschalierter Schadenersatz deshalb nicht beansprucht werden könne, weil sie den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden übersteigt. Schadenersatz könne nämlich nach dem Gesetz nur für die Kosten der Rücklastschrift selbst verlangt werden, nicht für etwaigen eigenen Aufwand.

Als Entgelt könne die Bearbeitungsgebühr ebenfalls nicht verlangt werden, so das Gericht, weil sie nicht als Gegenleistung für Zusatzleistungen vereinbart sei, die die Beklagte ihrem Kunden schulde.

 

Soweit nichts anderes angegeben ist, sind alle in unserer Datenbank enthaltenen Urteile rechtskräftig.

BGH vom 17.09.2009 (Xa ZR 40/08)

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Zinsnachzahlungen für Prämiensparer:innen in Mansfeld-Südharz und Stendal

Die Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sind rechtskräftig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.