Bearbeitungspauschale für geplatzte Lastschrift unzulässig

Stand:
BGH vom 17.09.2009 (Xa ZR 40/08)
OLG Hamm vom 31.01.2008 (17 U 112/07)
LG Dortmund vom 25.05.2007 (8 O 55/06)

50 Euro Strafe für jede geplatzte Lastschrift: Diese Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage ...

BGH vom 17.09.2009 (Xa ZR 40/08), OLG Hamm vom 31.01.2008 (17 U 112/07), LG Dortmund vom 25.05.2007 (8 O 55/06)

Off

50 Euro Strafe für jede geplatzte Lastschrift: Diese Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) gegen Germanwings verworfen.

Der Bundesgerichtshof führt dazu aus, dass die Bearbeitungsgebühr als pauschalierter Schadenersatz deshalb nicht beansprucht werden könne, weil sie den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden übersteigt. Schadenersatz könne nämlich nach dem Gesetz nur für die Kosten der Rücklastschrift selbst verlangt werden, nicht für etwaigen eigenen Aufwand.

Als Entgelt könne die Bearbeitungsgebühr ebenfalls nicht verlangt werden, so das Gericht, weil sie nicht als Gegenleistung für Zusatzleistungen vereinbart sei, die die Beklagte ihrem Kunden schulde.

 

Soweit nichts anderes angegeben ist, sind alle in unserer Datenbank enthaltenen Urteile rechtskräftig.

BGH vom 17.09.2009 (Xa ZR 40/08)

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.