Unwirksame Klauseln zu Ladesäulentarif für E-Autos

Stand:
LG Karlsruhe vom 23.07.2021 (10 O 369/20)
Off

Auf Klage der Verbraucherzentrale NRW hat das Landgericht Karlsruhe der EnBW Energie Baden-Württemberg AG die Verwendung von sechs Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Stromtanken an Ladesäulen untersagt.

Konkret erklärte das Gericht die Vertragsbedingung für unwirksam, nach der Verbraucher:innen die aktuellen Preiskonditionen an verschiedenen Stellen wie der EnBW-App, an der Ladesäule oder auf der Webseite des Unternehmens selbst in Erfahrung bringen mussten. Ebenso hatte sich der Energieversorger in zwei weiteren Klauseln das Recht vorbehalten, die geltenden Preise jederzeit zu ändern und bei der Rechnungsstellung auch einen Abrechnungsmodus anzuwenden, bei dem nicht nach Kilowattstunden abgerechnet wird. Darüber hinaus verwarf das LG Karlsruhe Zusatzgebühren für Standzeiten, die über den Ladevorgang hinausgehen und eine Roaming-Gebühr für das Laden an fremden Ladesäulen und für Ladevorgänge an „besonderen Orten“ wie Flughäfen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Karlsruhe vom 23.07.2021 (10 O 369/20)

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.