Intransparente Preiserhöhung durch den Stromanbieter

Stand:
Landgericht Berlin, Urteil vom 21.3.2023, 103 O 55/21

Eine Preiserhöhung durch den Stromanbieter muss dem Verbraucher klar und verständlich und unter Verweis auf sein Sonderkündigungsrecht mitgeteilt werden.
Off

Die Primastrom GmbH, die schon mehrfach im Fokus der Verbraucherzentrale war (2019, 2021, 2022, Musterklage gegen Preiserhöhungen), ist in den vergangenen Monaten stark durch unzulässige Preiserhöhungen aufgefallen. Eine Vielzahl von Verbraucherbeschwerden gingen wegen Geschäftspraktiken ein, bei denen Preiserhöhungen versteckt in anderen Dokumenten einseitig durch Primastrom durchgeführt wurden.

Auch in dem vorliegenden Fall erhielt ein Verbraucher etwa zwei Monate nach dem Vertragswechsel ein Schreiben mit der Überschrift „Preis- und Vertragsinformationen“. Dieses Schreiben erweckte den Eindruck eines Angebots zur Tarifumstellung und allgemeiner Informationen. Dabei wurde aber bereits die einseitig vorgenommene Preiserhöhung als Vergleichspreis herangezogen, um ein angeblich günstigeres Angebot zu unterbreiten. Die eigentliche Preiserhöhung fand sich an versteckter Stelle des Schreibens.

Bei einem solchen einseitigen Preiserhöhungsverlangen stehen Verbraucher:innen aber auch Sonderkündigungsrechte zu. Auch auf diese wurde in dem vorliegenden Schreiben nur völlig unzureichend hingewiesen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat das Unternehmen zunächst abgemahnt, um solche Preiserhöhung für die Zukunft zu unterbinden. Da außergerichtlich keine Einsicht erzielt wurde und eine Unterlassungserklärung seitens der Primastrom GmbH nicht abgegeben wurde, haben wir beim Landgericht Klage erhoben.

Das Landgericht Berlin hat auf die mündliche Verhandlung vom 21.02.2023 unter dem Aktenzeichen 103 O 55/21 solche einseitigen Preiserhöhungen wegen Intransparenz untersagt.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Berlin vom 21.3.2023 (Az. 103 O 55/21)

Ratgeber-Tipps

Klimafreundlich bauen und sanieren
Beim Haus der Zukunft spielen die richtigen Baustoffe und auch die passende Haustechnik eine wichtige Rolle. Ziel ist…

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.