Anbieter muss Dienstleistungen klar und verständlich angeben

Stand:
LG Stuttgart, Urteil vom 23.05.23, 35 O 34/23 KfH.

Rocketmen B.V. bietet Verbraucher:innen die Vermittlung von Kündigungserklärungen an, aber gibt nicht klar und verständlich an, was die Dienstleistung kostet.
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Bevor Verbraucher:innen Verträgen im Internet abschließen, muss der Anbieter auf der Bestellabschlussseite in klarer und verständlicher sowie hervorgehobener Weise den Gesamtpreis für die Ware oder Dienstleistung angeben. Es müssen auch die wesentlichen Eigenschaften der Dienstleistung genannt werden.

Mit Versäumnisurteil hat das Landgericht Stuttgart, Az. 35 O 34/23 KfH, nicht rechtskräftig, den Anbieter antraggemäß verurteilt.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Stuttgart  vom 25.5.2023 (35 O 34/23 KfH)

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.
Schmuckbild: Facebook-App

Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

Im Jahr 2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Nutzer:innendaten von Facebook. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun gegen Facebook geltend machen. Betroffene können sich für die Klage anmelden, sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet.