Keine Inhaltskontrolle bei Engeltklauseln für die Auszahlung Prepaidguthaben

Stand:
Hanseatisches OLG vom 01.07.2010 (3 U 129/08)
LG Hamburg vom 10.06.2008 (312 O 196/08)
Off

Klauseln, die das Entgelt für eine zusätzlich angebotene Sonderleistung festlegen, wenn hierfür keine rechtliche Regelung besteht, sind der Inhaltskontrolle nach §§ 307 BGB entzogen. Nach Ansicht des Hanseatischen Oberlandesgerichts handelt es sich um eine derartige Klausel, wenn ein Entgelt von 6 Euro für die Rückzahlung eines Prepaidguthabens nach Vertragsbeendigung verlangt wird.

Das Gericht hat sich im Rahmen der Urteilsbegründung auch damit auseinander gesetzt, ob es sich um eine Klageänderung handelt, wenn sich aus den vorgelegten Unterlagen ein anderes oder weiteres rechtswidriges Verhalten ergibt, das erstinstanzlich nicht ausdrücklich gerügt wurde. Das Gericht wertete das weitere Vorbringen in der Berufung als verspätet. Einer Klageänderung habe die Beklagte nicht zugestimmt.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.