E-Mail mit Ankündigung einer kostenpflichtigen Vertragsaufstockung bei Schweigen des Kunden ist unzulässig

Stand:
OLG Koblenz vom 12.09.2012 (9 U 309/12)
LG Koblenz vom 14.02.2012 (1 HK O 104/11)
Off

Das Versenden von Werbe-E-Mails ist unzulässig, wenn sie eine Änderung des Vertrages für den Fall ankündigen, dass der Kunde dieser Änderung nicht ausdrücklich widerspricht. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die 1&1 Internet AG entschieden.

Betroffen waren Verbraucher:innen, die eine eigene Internetseite betreiben. Die Beklagte schrieb die Nutzer ihrer Tarife "1 & 1 Homepage Perfect" und "1 & 1 Homepage Basic" per E-Mail an und stellte ihnen eine Aufwertung des bestehenden Webhostingpakets in Aussicht - Hand in Hand mit der dazugehörigen Preiserhöhung. Nach Aussage dieser E-Mails sollte die Vertragsänderung in Kraft treten, wenn der Nutzer nicht innerhalb von 4 Wochen widerspricht. Eine ausdrückliche Annahmebestätigung würde hingegen nicht benötigt.

Das Gericht sah im Inhalt der E-Mail die sachlich falsche Behauptung, dass ein Schweigen – welches nur in Ausnahmefällen eine Willenserklärung darstellt – in diesem Fall zu einer wirksamen Änderung des Vertrages führe. Der Verbraucher werde so in die Irre geführt, da tatsächlich eine Annahmeerklärung vonnöten gewesen sei. Das Vorgehen des Anbieters wertete das Gericht daher als einen Verstoß gegen § 5 Abs. 1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und verurteilte ihn, den Versand derartiger E-Mails zukünftig zu unterlassen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Ein Smartphone zeigt die UK-Regierungswebsite zur Beantragung der elektronischen Reisegenehmigung (ETA) für das Vereinigte Königreich an. Im Hintergrund ist ein verschwommener Bildschirm mit weiteren Informationen zur ETA sichtbar.

ETA für Großbritannien beantragen – Wie erkenne ich betrügerische Seiten?

Seit April 2024 ist für Reisen nach Großbritannien eine ETA nötig, wenn kein anderer Aufenthaltstitel oder Visum vorliegt. Wer nicht genau hinsieht, zahlt schnell das Zehnfache des offiziellen Preises – und hat immer noch keine Einreisegenehmigung.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will nun auch in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Koalitionsvertrag 2025: Was er für Verbraucher:innen bedeutet

Die nächste Bundesregierung aus Union und SPD hat in ihrem Koalitionsvertrag etliche Maßnahmen angekündigt, die den Alltag von Verbraucher:innen verbessern sollen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat 100 dieser Vorhaben geprüft – mit gemischtem Fazit, auch wenn die Richtung stimmt.