Unterrichtsmaterial "Social-Media-Algorithmen"

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Wie wäre es, wenn Computer Noten vergeben würden? Wer bestimmt, was in der Timeline steht? Was ist das überhaupt, dieser Algorithmus?


 

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Titelblatt des Unterrichtsmaterials "Social-Media-Algorithmen"

Algorithmen stecken in fast allem, was passiert, wenn wir im Internet unterwegs sind. Egal, ob wir einen Suchbegriff eingeben, Preise von Produkten vergleichen oder uns Videos vorgeschlagen werden. 

Das Material "Social-Media-Algorithmen: Was bestimmt deine Timeline?" ist eine Basiseinheit, die an konkreten Beispielen und mit Aufgaben aus der Lebenswelt von Jugendlichen den Einfluss von Algorithmen auf ihren Alltag beleuchtet.

 

Zielgruppe: Sekundarstufe I und II, ab Klasse 9

Bezug: Kerncurriculum Politik und Wirtschaft,  Anschlussfähigkeit zu fächerspezifischer Kompetenzentwicklung und Themen der Sekundarstufe II

Durchführung: Das Material ist für eine Doppelstunde geeignet und eingebettet in eine dreiteilige Bildungsreihe, die für etwa vier bis fünf Schulstunden konzipiert ist.

Der vorgeschlagene Ablauf und Einsatz digitaler Medien haben Empfehlungscharakter. Eine fachspezifische didaktische Reduktion und Anpassung ist möglich.

Qualitätssiegel "sehr gut" des Materialkompass

Gesamtnote "Sehr gut" für dieses Material

Das Material wurde vom Expertenteam des Portals verbraucherbildung.de fachlich, methodisch-didaktisch und formal umfassend geprüft und mit "Sehr gut" bewertet. Die ausführliche Bewertung lesen Sie hier auf der Seite von verbraucherbildung.de   


 

Stadtsparkasse München Schriftzug

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Eine Wärmepumpe hängt außen an einer Hauswand.

Entlastung bei Wärmepumpen-Strom: Bis 28.2. beantragen!

Betreiben Sie eine Wärmepumpe an einem separaten Zählpunkt, steht Ihnen für das Jahr 2024 rückwirkend eine mögliche Entlastung bei zwei Strompreis-Umlagen zu. Um den Anspruch geltend zu machen, müssen Sie bis zum 28. Februar formlos die Stromkosten-Erstattung bei Ihrem Energieversorger beantragen.

Zinsnachzahlungen für Prämiensparer:innen in Mansfeld-Südharz und Stendal

Die Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sind rechtskräftig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.