So funktioniert die Sammelklage

Verbraucherzentralen können bei Massenschäden gegen Unternehmen Musterfeststellungsklage oder Abhilfeklage erheben. Ziel dieser Sammelklagen ist die Entschädigung der Verbraucher:innen. Um von einer Klage zu profitieren, ist eine Registrierung beim Bundesamt für Justiz erforderlich.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit einer Sammelklage in Form einer Musterfeststellungsklage trifft das Gericht Feststellungen, die für die Ansprüche der angemeldeten Verbraucher:innen gleichermaßen gelten. Geschädigte müssen dann in einem zweiten Schritt ihre Ansprüche selbst durchsetzen – eventuell auch durch eine eigene Klage.
  • Bei der Sammelklage in Form einer Abhilfeklage fällt dieser zweite Schritt weg. Verbraucher:innen erhalten im Erfolgsfall direkt eine Leistung (z.B. eine Zahlung), ohne dass sie noch einmal individuell klagen müssen.
  • Die Teilnahme an den Sammelklagen ist für die Verbraucher:innen kostenlos. Sie müssen sich nur beim Bundesamt für Justiz anmelden.
Off

Infografik: So funktionieren Sammelklagen

Foto: Verbraucherzentrale Bundesverband

Wie die Abhilfeklage Verbraucher:innen zu ihrem Recht verhilft

Eine Abhilfeklage ermöglicht es Verbraucher:innen, eine Entschädigung zu erhalten, ohne selbst klagen zu müssen. Die Klage wird von einer Verbraucherschutzorganisation wie der Verbraucherzentrale geführt.

In der ersten Phase prüft das Gericht, ob das Unternehmen zur Zahlung verpflichtet ist und in welcher Höhe. Gleichzeitig legt es fest, welche Voraussetzungen Verbraucher:innen erfüllen müssen, um eine Entschädigung zu erhalten. Sobald das Gericht endgültig entschieden hat, dass das Unternehmen zahlen muss, übernimmt ein Sachwalter die weitere Prüfung. Er kontrolliert für jede im Klageregister eingetragene Person, ob die vom Gericht festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Ist dies der Fall, zahlt er das Geld direkt an die betroffenen Verbraucher:innen aus.

Eine Abhilfeklage ist möglich, wenn die Anspruchsvoraussetzungen für alle Verbraucher:innen weitgehend einheitlich beurteilt werden können.

Wie Verbraucher:innen von der Musterfeststellungsklage profitieren

Können nicht alle Voraussetzungen für eine Entschädigung standardisiert geprüft werden – zum Beispiel, weil individuelle Umstände eine Rolle spielen – ist eine Abhilfeklage nicht möglich. In solchen Fällen können Verbraucherverbände die Musterfeststellungsklage nutzen, um grundlegende rechtliche Fragen zu klären und Verbraucher:innen eine verlässliche Grundlage für die Durchsetzung ihrer Ansprüche zu bieten.

Sobald das Gericht in der Musterfeststellungsklage zentrale Fragen geklärt hat, können Verbraucher:innen ihre Ansprüche auf dieser Basis deutlich einfacher geltend machen. Falls es zu einer individuellen Klage kommt, ist das zuständige Gericht an die Feststellungen aus der Musterfeststellungsklage gebunden. Verbraucher:innen müssen dann zentrale Punkte nicht erneut nachweisen.

Oft kommt es jedoch gar nicht zu weiteren Klagen. Die Erfahrung zeigt, dass viele Unternehmen bereits nach einem für sie ungünstigen Feststellungsurteil freiwillig leisten. Auch die Musterfeststellungsklage trägt somit dazu bei, Verbraucher:innen eine wirksame und unkomplizierte Möglichkeit zur Anspruchsdurchsetzung zu bieten.

Symbolische Darstellung biometrischer Technologie: Ein digitales Gesichtsscan-Modell in Dreiecks- und Partikeloptik, im Kontext eines modernen deutschen Personalausweises.

Digitale Passbilder Pflicht ab Mai 2025: Was müssen Sie wissen?

Ab dem 1. Mai 2025 können Passbilder für Personalausweise und Reisepässe in Deutschland nur noch digital eingereicht werden. Die Regelung sollen Sicherheit und Qualität verbessern. Worauf müssen Sie jetzt achten?
Waschmaschine mit einem Dash Button von Amazon

Amazon Dash Button: Gericht sieht massive Gesetzes-Verstöße

Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.