Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.
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So profitieren Sie von dem Vergleich mit der Stadtsparkasse München
- Wenn Sie wirksam zum Klageregister angemeldet sind, schickt das Gericht Ihnen den Vergleich zu. Lesen Sie den Vergleich und die Anlagen aufmerksam durch. Häufig gestellte Fragen zum Vergleich beantworten wir weiter unten. Falls Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich auch an die Sparkasse wenden oder das Info-Telefon der Verbraucherzentrale Bayern anrufen.
- Entscheiden Sie, ob Sie vom Vergleich profitieren wollen, oder ob Sie austreten möchten.
- Wenn Sie nicht austreten und der Vergleich wirksam wird, können Sie Zahlungen von der Stadtsparkasse München erhalten.
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Darum geht es
Die Stadtsparkasse München hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat 2021 mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München erhoben. Anfang 2025 haben sich vzbv und Sparkasse auf einen Vergleich zugunsten der im Klageregister angemeldeten Verbraucher:innen geeinigt. Das Verfahren wäre ohne Einigung vermutlich vor den Bundesgerichtshof gegangen. Durch den Vergleich werden die damit verbundenen Verzögerungen vermieden und pauschalierte Zinsnachzahlungen ermöglicht.
Termine
- Freitag, 22. Januar 2021
Wir klagen
Der vzbv reicht beim Bayerischen Obersten Landesgericht in München Musterfeststellungklage gegen die Stadtsparkasse München ein. - Donnerstag, 4. März 2021
Registereröffnung
Das Bundesamt für Justiz eröffnet das Register. Ab jetzt können Verbraucher sich in das Register eintragen. - Dienstag, 4. Mai 2021
Zählung
Innerhalb von zwei Monaten nach Registeröffnung müssen sich mindestens 50 Verbraucher in das Register eingetragen haben. Anderenfalls wird die Klage mangels Verbraucherbeteiligung abgewiesen. Diese Zahl wurde deutlich übertroffen. - Donnerstag, 12. Mai 2022
Letzte Chance zur Anmeldung
Am Tag vor der mündlichen Verhandlung bestand die letzte Möglichkeit für Verbraucher, sich in das Register einzutragen. Das Bundesamt für Justiz hat 3.103 Eintragungen gezählt. - Freitag, 13. Mai 2022
Mündliche Verhandlung
Mit dem Ablauf dieses Tages ist das Register geschlossen. Eine Austragung aus dem Register ist nicht mehr möglich. - Freitag, 13. Dezember 2024
Fortsetzung mündliche Verhandlung - Montag, 19. Mai 2025
Vergleich veröffentlicht
Das Bayerische Oberste Landesgericht verschickt den Vergleich an die im Register angemeldeten Verbraucher:innen. Sie haben einen Monat Zeit zu entscheiden, ob sie dabei sein oder austreten wollen. - offener Zeitpunkt
Gericht entscheidet über Wirksamkeit des Vergleichs
Wenn innerhalb eines Monats weniger als 30 Prozent der angeschriebenen Verbrauchen:innen aus dem Vergleich austreten, wird der Vergleich wirksam. Das Gericht fasst einen Beschluss zur Wirksamkeit des Vergleichs. - offener Zeitpunkt
Stadtsparkasse München überweist Nachzahlungen
Wenn das Gericht festgestellt hat, dass der Vergleich wirksam ist, beginnt die Sparkasse mit der Bearbeitung der Nachzahlungen.
- Warum hat sich der vzbv mit der Stadtsparkasse München verglichen?
Das Verfahren gegen die Stadtsparkasse München wäre ohne Vergleich vermutlich vor den Bundesgerichtshof gegangen. Durch die Einigung können wir die damit verbundenen Verzögerungen vermeiden und pauschalierte Zinsnachzahlungen ermöglichen. Der Vergleich bietet Verbraucher:innen einen zügigen und klaren Ausgleich in der Streitsache. Wir haben vereinbart, dass sie ihr Geld in den meisten Fällen sehr unkompliziert erhalten.
- Was regelt der Vergleich?
Die Stadtsparkasse München (SSKM) hat seit den 1990er-Jahren mit vielen Kunden:innen Prämiensparverträge namens „Prämiensparen flexibel“ geschlossen. Sie sollten nicht nur Zinsen erhalten, sondern auch eine jährliche Prämie.
Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass die Sparkasse ihren Kunden:innen während der Laufzeit der Sparverträge zu wenig Zinsen gezahlt hat. Die Sparkasse hat Nachzahlungen verweigert. Deshalb hat die Verbraucherzentrale 2021 eine Musterfeststellungsklage erhoben. Der Vergleich regelt, dass Prämiensparer:innen Nachzahlungen erhalten können, wenn sie sich für diese Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) registriert haben.
Im Jahr 2019 begann die Stadtsparkasse München die Prämiensparverträge unter Verweis auf die Niedrigzinsphase zu kündigen. Aus Sicht der Verbraucherzentrale erfolgte ein Teil dieser Kündigungen widerrechtlich. Der Bundesgerichtshof hat in ähnlichen Verfahren zwischenzeitlich geurteilt, dass Kündigungen nach Erreichen der höchsten Prämienstufe rechtmäßig sind. Der Vergleich sieht Kündigungen deshalb auch als wirksam an.
- Was müssen Betroffene tun?
Das Gericht informiert für die Klage angemeldete Verbraucher:innen schriftlich über den Vergleich. Angeschriebene Kund:innnen der Stadtsparkasse München müssen in der Regel nicht weiter unternehmen. Sie profitieren automatisch vom Vergleich, wenn das Prämiensparkonto noch besteht oder sie ein Girokonto haben. Dann erhalten sie ihre Zinsnachzahlung im Laufe dieses Jahres auf ihr Konto bei der Stadtsparkasse überwiesen.
Betroffene die kein Prämiensparkonto oder Girokonto haben, müssen in einem Zwischenschritt einen Nachweis erbringen, damit die Zinsnachzahlung zum Prämiensparvertrag ausgezahlt wird.
Wer nicht am Vergleich teilnehmen und stattdessen beispielsweise auf eigenes Risiko klagen möchte, kann nach Erhalt des gerichtlichen Schreibens eine Austrittserklärung gegenüber dem Gericht abgeben.
Alle Fragen zum Vergleich mit der Stadtsparkasse München
Aktuelle Meldung zur Klage
Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Stadtsparkasse München schließen vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen gerichtlichen Vergleich. Das Gericht informiert die Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, schriftlich über den Vergleich.
Verbraucherzentrale und Stadtsparkasse helfen bei Fragen:
- Infotelefon der Verbraucherzentrale Bayern zum Ortstarif: 089/ 55 27 94 444
(Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag 10 bis 12 Uhr) - Kontakt zur Stadtsparkasse München: kundenzufriedenheit@sskm.de
Diese beiden Stellen können keine Auskunft zu Prämiensparverträgen mit anderen Sparkassen erteilen.