- Warum hat sich der vzbv mit der Stadtsparkasse München verglichen?
Das Verfahren gegen die Stadtsparkasse München wäre ohne Vergleich vermutlich vor den Bundesgerichtshof gegangen. Durch die Einigung können wir die damit verbundenen Verzögerungen vermeiden und pauschalierte Zinsnachzahlungen ermöglichen. Der Vergleich bietet Verbraucher:innen einen zügigen und klaren Ausgleich in der Streitsache. Wir haben vereinbart, dass sie ihr Geld in den meisten Fällen sehr unkompliziert erhalten.
- Was regelt der Vergleich?
Die Stadtsparkasse München (SSKM) hat seit den 1990er-Jahren mit vielen Kunden:innen Prämiensparverträge namens „Prämiensparen flexibel“ geschlossen. Sie sollten nicht nur Zinsen erhalten, sondern auch eine jährliche Prämie.
Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass die Sparkasse ihren Kunden:innen während der Laufzeit der Sparverträge zu wenig Zinsen gezahlt hat. Die Sparkasse hat Nachzahlungen verweigert. Deshalb hat die Verbraucherzentrale 2021 eine Musterfeststellungsklage erhoben. Der Vergleich regelt, dass Prämiensparer:innen Nachzahlungen erhalten können, wenn sie sich für diese Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) registriert haben.
Im Jahr 2019 begann die Stadtsparkasse München die Prämiensparverträge unter Verweis auf die Niedrigzinsphase zu kündigen. Aus Sicht der Verbraucherzentrale erfolgte ein Teil dieser Kündigungen widerrechtlich. Der Bundesgerichtshof hat in ähnlichen Verfahren zwischenzeitlich geurteilt, dass Kündigungen nach Erreichen der höchsten Prämienstufe rechtmäßig sind. Der Vergleich sieht Kündigungen deshalb auch als wirksam an.
Wie funktioniert der Vergleich?
- Was müssen Betroffene tun?
Das Gericht informiert für die Klage angemeldete Verbraucher:innen schriftlich über den Vergleich. Angeschriebene Kund:innnen der Stadtsparkasse München müssen in der Regel nicht weiter unternehmen. Sie profitieren automatisch vom Vergleich, wenn das Prämiensparkonto noch besteht oder sie ein Girokonto haben. Dann erhalten sie ihre Zinsnachzahlung im Laufe dieses Jahres auf ihr Konto bei der Stadtsparkasse überwiesen.
Betroffene die kein Prämiensparkonto oder Girokonto haben, müssen in einem Zwischenschritt einen Nachweis erbringen, damit die Zinsnachzahlung zum Prämiensparvertrag ausgezahlt wird.
Wer nicht am Vergleich teilnehmen und stattdessen beispielsweise auf eigenes Risiko klagen möchte, kann nach Erhalt des gerichtlichen Schreibens eine Austrittserklärung gegenüber dem Gericht abgeben.
- Wann wird der Vergleich wirksam?
Das Gericht entscheidet voraussichtlich ein bis zwei Monate nach Zustellung des Vergleichs an die Verbraucher:innen, ob er wirksam ist. Sollten 30 Prozent oder mehr der angeschriebenen Sparer:innen den Vergleich innerhalb der Frist von einem Monat ablehnen, hebt das Gericht den Vergleich auf und das gerichtliche Verfahren geht weiter.
- Kann ich den Text des Vergleichs lesen?
Ja. Wenn Sie sich wirksam im Register zur Musterfeststellungsklage beim Bundesamt für Justiz angemeldet haben, schickt das Gericht Ihnen den Vergleich an die dort hinterlegte Adresse. Sie können den Vergleich mit Anlagen auch hier als PDF-Datei herunterladen.
Wer ist für Nachzahlungen berechtigt?
- Wer kann vom Vergleich profitieren?
Von diesem Vergleich können Verbraucher profitieren, die sich im Register für die Klage in der Zeit vom 04.03.2021 bis zum 12.05.2022 angemeldet und ihre Anmeldung nicht zurückgenommen haben.
- Welche Verträge sind für Nachzahlungen berechtigt?
Prämiensparverträge, die mit der Stadtsparkasse München geschlossen wurden, sind nach diesem Vergleich berechtigt. Verträge mit anderen Sparkassen sind nicht umfasst. Auf jeden Prämiensparvertrag wird nur einmalig eine Zinsnachzahlung geleistet.
- Muss ich aktuell noch ein Konto bei der Stadtsparkasse München haben?
Nein, das ist nicht nötig. Wenn kein Prämiensparkonto oder Girokonto mehr bei der Stadtsparkasse besteht, müssen Betroffene aber Nachweise erbringen, dass sie berechtigt sind. In der Regel sind das der Umschlag des Sparkassenbuchs mit dem letzten Kontoauszug und der Personalausweis oder Reisepass. Weitere Informationen finden Sie unter Welche Nachweise muss ich erbringen?
Wie hoch sind die Nachzahlungen?
- Wie hoch ist die Zinsnachzahlung, die ich erhalte?
Der Nachzahlungsbetrag ergibt sich aus dem Endkontostand des Prämiensparvertrags multipliziert mit einem Prozentsatz.
- Den Prozentsatz können Sie aus den Tabellen in § 2 des Vergleichs ablesen.
Die Tabellen unterscheiden zwischen dynamisierten (Absatz 3) und nicht dynamisierten Prämiensparverträgen (Absatz 2). Als dynamisiert gelten nur Prämiensparverträge, deren monatliche Sparrate in den letzten drei Jahren vor Vertragsbeendigung mindestens einmal erhöht wurde. - Es gilt der Endkontostand zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung. Das ist der Zeitpunkt, zu dem die Sparkasse Ihnen gekündigt hat. Haben Sie zwischen dem 1. Januar 2018 und der Vertragsbeendigung Geld vom Sparkonto abgehoben, wird dieser Betrag für die Berechnung der Vergleichszahlung zu dem Guthaben bei Beendigung hinzugerechnet.
- Den Prozentsatz können Sie aus den Tabellen in § 2 des Vergleichs ablesen.
- Muss ich Kapitalertragssteuer abführen?
Von dem Nachzahlungsbetrag müssen Sie grundsätzlich Kapitalertrags-, Solidaritäts- und eventuell Kirchensteuer abführen. Die Höhe hängt auch von Ihrem Freistellungsauftrag ab. Die Stadtsparkasse schickt Ihnen im Kalenderjahr nach der Zahlung eine Steuerbescheinigung.
- Wann erhalte ich Geld von der Stadtsparkasse München?
Sie erhalten innerhalb von 12 Wochen, nachdem der Vergleich wirksam geworden ist, eine Gutschrift auf Ihrem der SSKM bekannten Konto. Das gilt nur, wenn Sie nicht aus dem Vergleich austreten. Falls Sie Nachweise zu Ihrer Berechtigung erbringen müssen, verlängert sich der Zeitraum entsprechend.
Wie ist der Ablauf?
- Wann bekomme ich den Vergleich zugeschickt?
Das Gericht schickt den Vergleich ab 19. Mai 2025 an die Verbraucher:innen, die im Register eingetragen sind. Die Zustellung per Post kann einige Tage dauern. Falls ein Vertreter mit Adresse eingetragen ist, erhält dieser den Vergleich. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Vertreter nach. Wenn Sie länger im Urlaub oder sonst abwesend sind, sollten Sie sicherstellen, dass Sie über den Brief informiert werden.
- Was muss ich dann tun?
Lesen Sie den Vergleich und das Berechnungsbeispiel in Anlage 1 genau durch. Wenn Sie mit dem Vergleich einverstanden sind, gehen Sie zu Anlage 2. Die Erläuterung erklärt Schritt für Schritt, ob Sie direkt Geld überweisen bekommen oder ob Sie das Formular ausfüllen und Nachweise einreichen müssen.
Falls Sie den Vergleich ablehnen, können Sie austreten.
- Welche Nachweise muss ich erbringen?
In den meisten Fällen müssen Prämiensparer:innen keine Nachweise erbringen. Wenn sich aus der Erläuterung in Anlage 2 zum Vergleich aber ergibt, dass Sie Ihre Berechtigung nachweisen müssen, nutzen Sie bitte das dort beiliegende Formular.
In einigen Fällen ist das Sparkassenbuch mit dem letzten Kontoauszug und ein Ausweis oder Pass nötig. Wenn Sie einen Prämiensparvertrag geerbt haben, ist beispielsweise der Erbschein ein geeigneter zusätzlicher Nachweis. Wenn Sie einen berechtigten Prämiensparer vertreten, ist zusätzlich die Vollmacht ein geeigneter Nachweis.
Das Formular und die Nachweise schicken Sie bitte per Post oder Mail an die im Formular genannten Adressen der Kanzlei Sernetz Schäfer.
Falls im Einzelfall andere Nachweise erforderlich oder möglich sind, wird die Stadtsparkasse sich bei Ihnen melden.
- Bis wann muss ich mich beim Gericht melden, wenn ich austreten will?
Sie können den Austritt aus dem Vergleich innerhalb eines Monats nach Zustellung erklären. Das können Sie schriftlich machen, oder auf der Geschäftsstelle des Bayerischen Obersten Landesgerichts zu Protokoll erklären.
Wenn mehrere Personen (z.B. Eheleute oder Mitglieder einer Erbengemeinschaft) Ansprüche aus einem Vertrag haben, sollten sie sich einheitlich entscheiden. Falls Sie sich für einen Austritt entscheiden, achten Sie bitte darauf, dass alle zur Musterfeststellungsklage angemeldeten Personen den Austritt aus dem Vergleich erklären.
- Was passiert, wenn ich den Vergleich ablehne?
Wenn Sie den Austritt aus dem Vergleich erklären, erhalten Sie keine Nachzahlungen aus dem Vergleich. Dann könnten Sie individuell gegen die Sparkasse vorgehen, etwa indem Sie klagen. Dazu sollten Sie sich von einer Anwaltskanzlei beraten lassen. Das Kostenrisiko einer eigenen Klage müssen Sie selbst tragen, falls nicht zum Beispiel Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.
- Was mache ich, wenn mir der Vergleich nicht zugeschickt wird?
Sie sind sicher, dass Sie im Register für die Klage gegen die Stadtsparkasse München eingetragen sind und haben Anfang Juni noch keinen Vergleich zugeschickt bekommen? Dann melden Sie sich bitte schriftlich beim Bayerischen Obersten Landesgericht. Das gilt auch für Vertreter oder Erben einer eingetragenen Person. Bitte geben Sie dabei Ihre aktuelle Postadresse an und möglichst das Geschäftszeichen des Bundesamtes für Justiz (BfJ) zu Ihrem Registereintrag.
Anschrift: Bayerisches Oberstes Landesgericht - 2. Zivilsenat - Schleißheimer Straße 141, 80797 München
Aktenzeichen: 102 MK 1/21Bitte beachten Sie:
- Wenn Sie sich im Register eingetragen haben, hat Ihnen das Bundesamt für Justiz seinerzeit eine schriftliche Bestätigung geschickt. In der Bestätigung finden Sie das Geschäftszeichen des BfJ nach dem Muster 3700 03 0001 - 2021 8000 XXXX.
- Das Bayerische Oberste Landesgericht stellt den Vergleich an alle Verbraucher:innen zu, die sich im Register für die Musterfeststellungsklage eingetragen haben. Dabei nutzt es zunächst die dort hinterlegten Adressdaten. Wenn ein Vertreter angegeben ist, schreibt es im Regelfall den Vertreter an. In Betreuungsfällen erhält die betreute Person eine Abschrift.
- Der Vergleich wird ab 19. Mai 2025 verschickt. Die Postlaufzeit kann mehrere Tage betragen.
- Muss ich mich melden, wenn sich meine Adresse o.ä. geändert hat?
Wenn Sie sich noch mit ihrer alten Adresse im Register für die Klage angemeldet haben, dann können Sie diese Adresse jederzeit auf der Website des Bundesamtes für Justiz ändern. Das gilt auch für Änderungen des Namens oder der Vertretung. Auch die Rechtsnachfolge im Erbfall können Sie dort eintragen. Die aktualisierten Angaben kann das Gericht für einen zweiten Zustellungsversuch verwenden.
Wo gibt es Beratung?
- Wo kann mich beraten lassen?
Wer Fragen zum Vergleich hat, kann sich an die Verbraucherzentrale Bayern oder die Stadtsparkasse München wenden:
- Das Infotelefon der Verbraucherzentrale Bayern ist unter der Rufnummer (089) 55 27 94 444 montags bis donnerstags von 10 bis 12 Uhr erreichbar.
- Die Stadtsparkasse München informiert Prämiensparer:innen auf ihrer Webseite www.sskm.de/praemiensparen. Sie ist bei weiteren Fragen über die E-Mail-Adresse kundenzufriedenheit@sskm.de erreichbar.
- Wohin wende ich mich bei Problemen?
Bei einem Streit über Zinsnachzahlungsansprüche aus diesem Vergleich können sich Betroffene an das Qualitätsmanagement der Stadtsparkasse München (Zentrales Beschwerdemanagement) über die E-Mail-Adresse kundenzufriedenheit@sskm.de wenden. Diese Stelle entscheidet über die Kundenbeschwerde. Sie begründet ihre Entscheidung, wenn sie die Kundenbeschwerde ablehnt.
Wenn Sie das Ergebnis des Qualitätsmanagements der Stadtsparkasse für falsch halten, melden Sie das gerne an sammelklagen@vzbv.de.