Bonustarife auf dem Energiemarkt

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Vertiefende Marktanalyse des Marktwächter Energie
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Bei der Entscheidung für ein neues Energieversorgungsunternehmen schauen Verbraucher fast immer auf den Preis. Unternehmen setzen auf Bonuszahlungen, um den Kaufpreis zu reduzieren und Verbraucherinnen und Verbrauchern ein vermeintlich günstiges Angebot zu unterbreiten. Für Verbraucher stellt sich allerdings die Frage, ob der Abschluss eines Vertrags mit Bonustarif in monetärer Hinsicht tatsächlich günstiger ist als die Wahl eines alternativen Tarifs. Zudem könnten den finanziellen Vorteilen ungünstige Vertragsbedingungen wie zum Beispiel lange Laufzeiten und Kündigungsfristen entgegenstehen, die die Attraktivität des Angebots reduzieren.

In den Verbraucherzentralen gibt es darüber hinaus immer wieder Beschwerden von Kunden, denen der Bonus nicht reibungslos ausgezahlt wurde. Verbraucher zeigen sich überrascht von Ausschlussklauseln und haben auch bei einem bestehenden Rechtsanspruch nicht selten Probleme, Boni schließlich zu erhalten. So wird der Bonus zum Beispiel gar nicht oder nur zum Teil ausgezahlt. In anderen Fällen benötigen die Verbraucher einen langen Atem und müssen die Energieversorgungsunternehmen immer wieder zur Zahlung auffordern.

Diese Fragestellungen und Probleme hat der Marktwächter Energie untersucht. Er hat unterschiedliche Tarifgestaltungen geprüft und genau unter die Lupe genommen, welche Informationen dem Verbraucher bis zum Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden. Auch die Geschäftspraktiken der Energieversorgungsunternehmen und deren Verhalten nach Vertragsabschluss wurden in den Blick genommen.

Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.