Bonustarife auf dem Energiemarkt

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Vertiefende Marktanalyse des Marktwächter Energie
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Bei der Entscheidung für ein neues Energieversorgungsunternehmen schauen Verbraucher fast immer auf den Preis. Unternehmen setzen auf Bonuszahlungen, um den Kaufpreis zu reduzieren und Verbraucherinnen und Verbrauchern ein vermeintlich günstiges Angebot zu unterbreiten. Für Verbraucher stellt sich allerdings die Frage, ob der Abschluss eines Vertrags mit Bonustarif in monetärer Hinsicht tatsächlich günstiger ist als die Wahl eines alternativen Tarifs. Zudem könnten den finanziellen Vorteilen ungünstige Vertragsbedingungen wie zum Beispiel lange Laufzeiten und Kündigungsfristen entgegenstehen, die die Attraktivität des Angebots reduzieren.

In den Verbraucherzentralen gibt es darüber hinaus immer wieder Beschwerden von Kunden, denen der Bonus nicht reibungslos ausgezahlt wurde. Verbraucher zeigen sich überrascht von Ausschlussklauseln und haben auch bei einem bestehenden Rechtsanspruch nicht selten Probleme, Boni schließlich zu erhalten. So wird der Bonus zum Beispiel gar nicht oder nur zum Teil ausgezahlt. In anderen Fällen benötigen die Verbraucher einen langen Atem und müssen die Energieversorgungsunternehmen immer wieder zur Zahlung auffordern.

Diese Fragestellungen und Probleme hat der Marktwächter Energie untersucht. Er hat unterschiedliche Tarifgestaltungen geprüft und genau unter die Lupe genommen, welche Informationen dem Verbraucher bis zum Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden. Auch die Geschäftspraktiken der Energieversorgungsunternehmen und deren Verhalten nach Vertragsabschluss wurden in den Blick genommen.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.
Schmuckbild: Facebook-App

Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

Im Jahr 2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Nutzer:innendaten von Facebook. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun gegen Facebook geltend machen. Betroffene können sich für die Klage anmelden, sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet.