Ärger mit Corona-Gutscheinen

Eine Frau hält ein Schild mit der Aufschrift Gutschein
Ärger mit Corona-Gutscheinen
Gutschein - klingt für die meisten positiv. Seit Ausbruch der Corona-Krise haben Verbraucher es jedoch mit anderen Arten von Gutscheinen zu tun. Sie erhalten sie, weil sie sich etwas ausgesucht hatten, was aufgrund der Pandemie dann nicht mehr zur Verfügung stand, z.B. Reisen und Veranstaltungen.

Bei Pauschalreisen und Veranstaltungen ist es üblich, dass Verbraucher im Voraus bezahlen. Dieses Vorkasse-Prinzip sehen wir Verbraucherschützer generell kritisch, besonders, wenn es keine ausreichende Insolvenzabsicherung gibt. Bislang konnten Verbraucher jedoch sicher auf ihr Recht pochen, in solchen Fällen ihr Geld zurück zu bekommen. Mit dem Ausbruch der Corona-Krise hat sich das geändert. Die Bundesregierung diskutierte die Idee, dass Unternehmen statt einer Rückerstattung den Kunden für Reisen und Veranstaltungen Gutscheine aushändigen können, um den von der Krise hart getroffenen Branchen zu helfen. Im Veranstaltungsbereich gilt das Gesetz seit dem 20. Mai 2020. Im Reisebereich hat die Bundesregierung ähnliche Pläne nach großem Widerstand aufgegeben.

Die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband haben gegen beide Gutschein-Lösungen gekämpft. Zwar soll unverschuldet in Not geratenen Unternehmen geholfen, sollen Arbeitsplätze gerettet werden. Das darf aber nicht auf Kosten der Verbraucher geschehen. Wer freiwillig Gutscheine annimmt, weil er einen finanziellen Beitrag zur Überwindung der Krise leisten kann und will, soll das selbstverständlich tun können. In gegenseitigem Einverständnis. Zwangsgutscheine bedeuten jedoch, dass die Verbraucher den Unternehmen einen zinslosen Zwangskredit gewähren müssen, ob sie wollen oder nicht. Mit Zwangsgutscheinen wird das unternehmerische Risiko einseitig auf die Verbraucher abgewälzt. Diese verlieren Möglichkeit und Recht, selbst über ihr Geld zu entscheiden.

Viele der Verbraucher sind selbst von der Krise betroffen, müssen sich finanziell einschränken, möchten oder müssen ihr Geld jetzt anders verwenden. Für einige ist der Anlass unwiderruflich vorbei, etwa weil sie zu einer Hochzeit reisen wollten, die Ehe aber ohne Gäste geschlossen wurde. Andere trauern nicht nur, weil die eigene Hochzeit ohne Gäste stattfinden musste, sondern ärgern sich auch über den Versuch der für die Feier gebuchten Location, ihnen hohe Stornierungsgebühren unterzuschieben.

Bei den Verbraucherzentralen und ihrem Bundesverband haben sich zahlreiche Menschen gemeldet, die ihre ausgefallenen Pauschalreisen oder Veranstaltungen, stornierten Flügen und Ärger mit Corona-Gutscheinen geschildert haben. Diese Fallsammlung zeigt exemplarisch, vor welche Probleme sich die Verbraucher durch die aktuelle Rechtslage gestellt sehen, auf welch vielfältige Art sie betroffen sind und wie sie damit umgehen.

Weitere Informationen zum Einlösen von Gutscheinen jeder Art, auch nach und trotz Corona, gibt es in unserer Podcastfolge zum Thema:

 

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Mit der Marktbeobachtung nehmen die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband (vzbv) den Markt unter die Lupe.
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